Tipps und Tricks für politisch aktive Menschen. Die Veranstaltung richtet sich an interessierte Menschen, insbesondere Einsteiger*innen, die ihre Daten & Privatsphäre besser schützen möchten.

Neben einem Gesamtüberblick gibt es konkrete Empfehlungen zu Einzelthemen, die sich am Handy und PC direkt umsetzen lassen.

So. 19.3.23, 19 Uhr, Infoladen Landshut, Alte Bergstr. 146

Sonntag, 10. Juli 2022 | 19:00

"Was tun wenn´s brennt" - Rechtshilfetipps für vor, während und nach der Demo

Infoveranstaltung der Roten Hilfe Ortsgruppe Landshut in zusammen Arbeit mit dem Cafe Resistenza
Jede politisch aktive Person muss früher oder später mit Repressionen wie Festnahmen bei Demonstrationen, Beschlagnahme von Flugblättern oder Hausdurchsuchungen rechnen. Das soll uns einschüchtern und davon abhalten, weiter zu kämpfen. Damit das nicht passiert, sind zwei Dinge wichtig: Wissen und Solidarität.

Ort: Infoladen Landshut, Alte Bergstraße 146



Donnerstag. 21. Juli 2022 | 19:00

Aktiven-Treffen der RH-Ortsgruppe Landshut

Ort: Johanniscafe, Johannisplatz 2, Dorfen
Treffpunkt in Landshut zum gemeinsamen Fahren (Mitfahrgelegenheit vorhanden) um 18:00 am Rocketclub, Ladehofplatz5, 84030 Landshut.

Zwei Journalist:innen, die deutsche Staatsbürgerin Marlene F. und ihr slowenischer Kollege Matej K, wurden am 20.04.2022 von der irakischen Armee ohne Angabe von Gründen an einem Checkpoint der irakischen Armee im Sengal dem ezidischen Siedlungsgebiet im Irak, weltweit bekannt seit dem Genozid an den Ezid:innen durch den so genannten Islamischen Staat 2014 verhaftet.

Die beiden Journalist:innen recherchieren seit Monaten über die gesellschaftlichen Verhältnisse der ezidischen Gemeinschaft in Sengal. Dazu gehörte es, Gespräche mit Vertreter:innen verschiedener zivilgesellschaftlicher Organisationen und Institutionen in der Region zu führen. Beide befanden sich mit drei weiteren Personen auf der Rückreise von einer Feierlichkeit im Rahmen des ezidischen Neujahrsfestes "Casema Sor", als sie an einem Checkpoint der irakischen Armee festgehalten und gegen ihren Willen untersucht wurden, obwohl sie sich umgehend als Journalist:innen zu erkennen gegeben haben. Die irakische Armee ist dabei sehr brutal vorgegangen. Private Gegenstände - u.a. Telefone, Rucksäcke - sind konfisziert worden. Marlene F. und Matej K. wurden von der irakischen Armee festgenommen, stundenlang verhört und am Freitag, 22.04.2022 nach Bagdad überführt. Mit großer Sorge lesen wir Meldungen, dass die Festgenommenen bedroht und erniedrigt wurden.

Weitere Infos:
https://anfdeutsch.com/aktuelles/deutsche-journalistin-in-Sengal-von-irakischer-armee-festgenommen-31816

Pressemitteilung Civaka Azad:
https://civaka-azad.org/deutsche-journalistin-in-sengal-von-irakischer-armee-verhaftet/

Im Zusammenhang steht das Ganze auch mit den aktuellen Angriffen der Türkei im Norden Iraks, dem Autonomen Gebiet Südkurdisten. Leider bekommen wir in Deutschland durch die grausamen Nachrichten aus der Ukraine kaum etwas mehr aus dieser Gegend mit. Und weitere völkerrechtswidrige Angriffe werden durch die Türkei verübt werden. Hier gibt es auch einen offenen Brief an die Außenministerin: https://freemarleneandmatej.wordpress.com/

Wir fordern die unverzügliche Freilassung von Marlene und Matej und dass sich deutsche und slowenische Behörden dafür nachdrücklich einsetzen!


OG Landshut

Das Verfahren gegen einen Geflüchteten aus Sierra Leone, der bei der massiven Polizeirazzia im Oktober 2018 im Ankerzentrum Stephansposching in Bayern festgenommen wurde, wird am 16. und 26. September 2019 um 9 Uhr vor dem Amtsgericht Deggendorf fortgesetzt. Mohamed B. wird Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Gefangenenbefreiung und Sachbeschädigung vorgeworfen. Diese Vorwürfe, für die es kaum Belege gibt, folgen dem bekannten Muster der Kriminalisierung von Asylsuchenden durch massive Polizeieinsätze in Bayern.

In der Nacht zum 24. Oktober 2018 sollte aus dem Lager in Stephansposching eine Person abgeschoben werden, die jedoch nicht angetroffen wurde. Stattdessen nahm die Polizei einen nigerianischen Geflüchteten fest, der sich verbal mit der gesuchten Person solidarisiert und die unangemessene Vorgehensweise der Polizei bei der nächtlichen Durchsuchung kritisiert hatte. Die Beamt*innen hatten die Mehrheit der in der Industriehalle schlafenden Geflüchteten aufgeweckt und sich respektlos verhalten. Aufgrund der Proteste und der Solidarität mehrerer Bewohner*innen konnte der gefesselte Nigerianer aus dem Polizeiwagen fliehen. Die Folge war eine massive Razzia in der Unterkunft im Laufe des Tages durch hunderte teilweise schwer bewaffnete Beamt*innen, darunter Bereitschaftspolizei, SEK und Hunde. Personen- und Zimmerkontrollen wurden durchgeführt, die viele Zimmer völlig verwüstet zurückließen. Die Operation hatte keinen anderen Grund als die Bewohner*innen einzuschüchtern  (BFR, 26.10.2018).

Im Laufe des Tages wurden 17 Bewohner festgenommen,  auch Mohamed B. Vier Männer wurden in U-Haft genommen, und später folgten etwa 10 Strafbefehle. Für B. sah der Strafbefehl sieben Monate Haft auf Bewährung vor. Dagegen legte B. Anfang 2019 fristgerecht Einspruch ein. Doch das Amtsgericht Deggendorf hat bereits unter Beweis gestellt, dass es die Rechte von schwarzen Geflüchteten für vernachlässigbar hält. So war die zuständige Richterin zunächst nicht bereit, eine Hauptverhandlung durchzuführen. Stattdessen versuchte sie bei einem ersten Termin am 22. August, B. zu einem Geständnis zu überreden, indem sie ihm mit bis zu fünf Jahren Haft drohte. Er solle die siebenmonatige Bewährungsstrafe akzeptieren, da diese „mild“ sei und alle anderen ebenfalls gestanden hätten. Auch B.s Pflichtverteidiger empfahl mit Nachdruck, ein Geständnis abzuliefern.

Mohamed B. gab nicht auf und wiederholte, dass er am 24. Oktober 2018 nur deshalb verhaftet wurde, weil ein leitende Mitarbeiter des Ankerzentrums seinen Namen an die Polizei weitergegeben hatte - als persönliche Rache dafür, dass B. zuvor Kritik an den Bedingungen im Lager geäußert hatte. Diesen Grund für seine Festnahme, dass er also B.s Namen von dem Mitarbeiter bekommen habe, bestätigte ein Polizeizeuge, der am 22. August 2019 befragt wurde, nachdem die Richterin der Eröffnung des Hauptverfahrens zugestimmt hatte. Die Richterin reagierte überrascht, als deutlich wurde, dass der Zeuge keine Angaben machen konnte, die die Anklage gegen B. stützen. Nach unseren Informationen werden die meisten der 18 Zeugen, die das Gericht zu den kommenden Terminen geladen hat, das ebenfalls nicht können.

Wir rufen Aktivist*innen und Freund*innen auf, ihre Solidarität zu zeigen und die politisch motivierte Kriminalisierung und Legitimation der Polizeigewalt gegen Geflüchtete kritisch zu beobachten. Mohamed B. braucht Eure Unterstützung.

Kommt zum Gericht am 16.9. & 26.9., jeweils um 9 Uhr.

Amtsgericht Deggendorf: Amanstraße 17, 94469 Deggendorf

Fast 2 Jahre nach dem Tortenwurf eines Antifaschisten auf den Landshuter AfD-Vorsitzenden und der anschl. Verfolgung und Festnahme des Werfers hat das Landgericht Landshut den Beschuldigten nun zu 7 Monaten und 2 Wochen Haft auf 2 Jahre Bewährung verurteilt.

Im September 2017 lud die AfD Landshut in die Gaststätte "Drei Ritter" zu einer Veranstaltung mit ihren Bundestagskandidaten Günter Straßberger (Landshut) und Elena Roon (Nürnberg). Letztere erlangte durch das Teilen von Hitler-Bildern in einer Chatgruppe Bekanntheit (siehe diesen Bericht auf br.de). Als sich die beiden mit weiteren AfD-Mitgliedern vor Veranstaltungsbeginn vor dem Eingang der Gaststätte aufhielten, näherte sich der Antifaschist und bewarf den AfD-Politiker Straßberger mit einer Torte. Der Werfer erklärte mit dem Tortenwurf die öffentliche Aufmerksamkeit auf besagte AfD-PolitikerInnen lenken zu wollen, deren rechtsextremistische bzw. völkische Gesinnung er mit Äußerungen in Online-Foren bzw. sozialen Netzwerken belegte. Körperliche Gewalt, die auf Verletzung abziele bzw. diese in Kauf nehme lehne er jedoch ab - deshalb die Torte. Der Tortenwurf war für alle Beteiligten unstreitig und wurde juristisch als Sachbeschädigung und Beleidigung bewertet.

Das Hauptaugenmerk legten Staatsanwaltschaft und Gericht auf die sich anschließende Verfolgung und Festnahme, bei der der flüchtende Werfer nach ca. 30-40 Metern von Straßberger eingeholt, zu Boden geworfen und von einem weiteren, nachfolgenden AfD-Mitglied am Boden fixiert wurde. Dass der Beschuldigte sich dabei im Liegen mit Reizgas gegen seine Verfolger verteidigte, wertete das Gericht schließlich als versuchte gefährliche Körperverletzung.

Für das Motiv des Beschuldigten zeigten Staatsanwaltschaft und Gericht so gut wie kein Interesse. So würgte der Staatsanwalt die Erklärung des Beschuldigten über die rechtsextreme Gesinnung der beteiligten AfD-PolitikerInnen sehr schnell ab und auch die Richterin gestattete dem Verteidiger nicht, bei der ZeugInnenbefragung deren rechtsextreme Aktivitäten und darüber ihre Glaubwürdigkeit zu erörtern.

Mit einer Gesamtstrafe von 7 Monaten und 2 Wochen auf 2 Jahre Bewährung blieb die Richterin nur knapp unter den Forderungen des Staatsanwalts, der 8 Monate auf Bewährung plus eine Geldstrafe für den Tortenwurf gefordert hatte.
Die Verteidigung hatte den Tatbestand der versuchten gefährlichen Körperverletzung bestritten und für eine geringe Geldstrafe plädiert. Zudem hielt sie der Staatsanwaltschaft vor, dem öffentlichen Auftreten der als Hitler-Verehrerin bekannt gewordenen Roon bei der AfD-Veranstaltung im September 2017 tatenlos zugesehen zu haben. Der Beschuldigte und Verteidiger RA Wächtler kündigten Berufung an.

Im Folgenden dokumentieren wir einen Aufruf der Antirepressionsgruppe Donauwörth, wer ihn mitzeichnen möchte, schreibt eine Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

"Nach der Selbstorganisation von Geflüchteten in der „Erstaufnahmeeinrichtung“ in Donauwörth (Bayern) und darauffolgenden Streiks gegen die Isolierung, Dublin-Abschiebungen und ausbeuterischen 80-cent-Jobs etc. folgte am 14.03.2018 ein massiver Polizeiangriff auf das Lager. Vergleichbar mit der später folgenden Polizeirazzia in Ellwangen, was die Zurschaustellung des staatlichen Gewaltmonopols anbelangt, ist dieser Übergriff dennoch weniger bekannt.

Nach den erlittenen körperlichen und seelischen Verletzungen bei der Razzia folgte unweigerlich die Verunglimpfung der Geflüchteten in der Presse als „aggressive“, „schwarzafrikanische“ „Randalierer“ und Schlimmeres.

Bei der Razzia wurden zunächst 32 Geflüchtete in Gewahrsam genommen, wo u.a. zwangsweise ihre DNA entnommen wurde. 30 von ihnen wurden wenig später in U-Haft überführt, ein Drittel von ihnen war zu dem Zeitpunkt Heranwachsende. Besonders perfide: Die Identifikation von vermeintlichen Tatverdächtigen erfolgte unter Kollaboration der im Erstaufnahmelager angestellten Sozialarbeitenden (Malteser), die sich eigentlich für die Geflüchteten einsetzen und sie unterstützen sollten.

*Was wurde aus den Inhaftierten?*
Von den 32 Geflüchteten sind gesichert 11 Personen bereits nach Italien abgeschoben worden – teilweise direkt aus der U-Haft heraus: Ihre Lebensbedingungen dort sind extrem prekär, manche arbeiten illegalisiert als Erntehelfer auf Europas Gemüsefeldern. 14 weitere der ehemals Festgenommenen leben weiterhin in Deutschland, jedoch unter ständiger Abschiebebedrohung, da ihre Dublin-Frist von 6 auf 12 Monate verlängert wurde (dies ist nach der Dublin-Verordnung bei U-Haft möglich, auch wenn später freigesprochen wird). Das Schicksal von sieben Personen ist unbekannt.

Um die Selbstorganisierung zu schwächen, wurden sämtliche Freigelassenen direkt in unterschiedliche Unterkünfte in Schwaben umverteilt. Einigen wurde auch das Taschengeld gestrichen. Nun die gute Nachricht: Seit gut einer Woche ist der letzte Inhaftierte endlich frei!

Die erste Gerichtsverhandlung gegen zwei der Geflüchteten, die Rechtsmittel gegen ihre Strafbefehle eingesetzt haben, findet am 07.11.2018 um 13 Uhr beim Amtsgericht Augsburg statt – natürlich nur dann, wenn sie nicht vorher abgeschoben werden. Dann würde ihr Verfahren höchstwahrscheinlich eingestellt werden, was bei anderen mittlerweile abgeschobenen Personen der Gruppe der Fall war.

WIR BRAUCHEN DRINGEND:

Personelle Unterstützung, solidarische Aktionen und Spenden für Strafbefehle, Anwält*innen- und Transportkosten. Bitte zeichnet diesen Aufruf und leitet ihn weiter.

Bitte überweist Spenden an:
Bayerischer Flüchtlingsrat
Bank für Sozialwirtschaft
IBAN: DE89 7002 0500 0008 8326 02
BIC: BFSWDE33MUE
Verwendungszweck: „Donauwoerth“

WIR FORDERN:

  • Keine Vermischung von Straf- und Asylrecht!
  • Zugang zum deutschen Rechtsweg!
  • Streikrecht für alle!
  • Aufklärung und Reparationen für die Betroffenen!
  • Weg mit Dublin!
  • #FreeDW32!

In Solidarität mit allen weiteren Opfern von Polizeigewalt – sei es in Geflüchtetenlagern in Deggendorf, Schweinfurt oder Waldkraiburg (Bayern) oder in den zahlreichen weiteren unbekannten oder nicht ausreichend dokumentierten Orten der Gewalt,
die Antirepressionsgruppe Donauwörth
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Anfang 2018 konstituierte sich in Wien der Verein „Rote Hilfe Wien – Solidaritätsgruppe“. Er ist eine völlig eigenständige Organisation, hat aber unverkennbar ähnliche Zwecke und Grundsätze wie die Rote Hilfe e.V. in Deutschland. Ab 18. September haben die Genoss_innen nun offiziell ihre Arbeit aufgenommen und wir wünschen Ihnen viel Kraft und Erfolg beim Aufbau einer linken, strömungsübergreifenden Solidaritätsorganisation. Hinein in die Rote Hilfe Wien!

https://rotehilfe.wien/

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